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22 Dez |
Bildungskredit für Studenten Studium
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Der Bildungskredit wurde am 01.04.2001 von der Bundesregierung und der KfW Förderbank ins Leben gerufen. Er wendet sich unabhängig vom BAföG an alle die Studenten, die nicht über genug Einkommen verfügen um ihr Studium zu finanzieren. Der Bildungskredit ist unabhängig vom Einkommen der Eltern bzw. des Studenten.
Die Förderlaufzeit beträgt minimal drei und maximal 24 Monate, wobei die Fördersumme bis zu 300 € hoch sein kann. Somit errechnet sich eine Maximalförderung von 7.200€. Die Summe muss vom Kreditnehmer mit Zinsen zurückgezahlt werden. Eine Förderung ist bis zum Ende des 12. Studiensemesters möglich, sofern die Hochschule bestätigt, dass das Studium innerhalb der maximalen Förderungsdauer von 24 Monaten beendet werden kann. Die Altersgrenze für den Bildungskredit liegt bei 36 Jahren.
Voraussetzungen für den Bildungskredit die wahlweise erfüllt sein müssen:
- Der Student ist immatrikulatiert an einer staatlich anerkannten Hochschule
- Der Student hat die Zwischenprüfung bestanden oder er erhält eine schriftliche Bestätigung der Hochschule, dass die üblichen Leistungen der ersten zwei Studienjahre erbracht worden sind
- Der Student ist immatrikuliert für ein Masterstudium, Magisterstudium oder ein postgraduales Diplomstudium
- Der Student ist immatrikuliert für ein Aufbaustudium, Zusatzstudium oder Ergänzungsstudium
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