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Sep

GEZ für Studenten: Bafög-Empfänger befreit; in WGs doppelte Meldepflicht

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Kaum ein Mensch, geschweige denn Student, lebt derart abgeschottet, dass er daheim weder Fernseher noch Radio hat. Längst ist auch ein PC mit Internetanschluss unverzichtbar geworden.

Alle diese Geräte haben eins gemeinsam: die Meldepflicht bei der Kölner Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Auch bei den Rundfunkgebühren haben Studenten eine besondere Rolle inne, die Vor- und Nachteile bringt.

Die wohl erleichterndste Nachricht für so manchen Studenten ist, dass sich Empänger von Bafög komplett von den Rundfunkgebühren befreien lassen können. Hier sollte man aber auf keinen Fall nachlässig werden, denn man wird immer nur für den aktuell laufenden Förderungszeitraum befreit – bei den meisten Studenten ist das immer das Wintersemester mit folgendem Sommersemester. Man sollte demnach den Antrag auf Weiterfördrung mit dem Antrag auf Befreiung von der GEZ koppeln, denn man muss stets den Bewilligungsbescheid bei der GEZ einreichen. Nachdem man sich aber erstmals befreien lassen hat, ist das System wesentlich erleichtert dadurch, dass man rechtzeitig einen Brief von der GEZ bekommt, in welchem um die notwendige Verlängerung der Befreiung gebeten wird.

Warum nur jene Studenten, die auch Bafög erhalten, sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen können, weiß wohl nur die GEZ allein.

Wohnt man in einer Wohngemeinschaft, muss man einen zusätzlichen Faktor beachten: eine WG gilt bei der GEZ als ein Haushalt mit mehreren gleich berechtigten Inhabern von Rundfunkgeräten bzw. -anschlüssen. Somit muss jeder Bewohner der WG seine Geräte einzeln anmelden und bezahlen.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn die in der Wohnung vorhandenen Geräte gemeinsam genutzt werden, also z.B. ein Fernseher in einem gemeinsamen Wohnzimmer von allen genutzt wird, muss dieses Gerät nur einmal angemeldet und bezahlt werden.

Die Rechnung ist also ganz simpel: eigene Nutzung bedeutet eigenes Zahlen.

Kommentare

ein Kommentar zu “GEZ für Studenten: Bafög-Empfänger befreit; in WGs doppelte Meldepflicht”

  1. Frederik Kreijmborg am 30.12.2009 um 16:55 Uhr 

    Die Rechnung geht vor allem für die gierige GEZ auf. Es ist doch fragwürdig, wenn Rentner der Unterschlagung bezichtigt werden, weil sie ihre fünf Radios (+Autoradio, etc.) nicht ordnungsgemäß angemeldet haben. Vor allem dann ist das fragwürdig, wenn besagte Rentner längst verstorben sind…

    In meiner früheren WG in Köln hat niemand etwas bezahlt – es kam auch niemand, weil die GEZ vermutlich wusste, dass in Mülheim nichts zu holen ist ;-)

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