26
Jan

Krankenversicherung für Studenten

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Grundsätzlich sind alle Studenten in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Oft sind Studenten zunächst über ihre Familie in einer Krankenversicherung. Die Möglichkeit familienversichert zu sein,  besteht für Studenten die nicht eine bestimmte Einkommensgrenze überschreiten oder nicht älter als 25 Jahre alt sind. Endet dieser Versicherungsschutz, haben Studenten die Möglichkeit sich über spezielle Tarife freiwillig bei gesetzlichen Krankenversicherungen zu versichern. Um in diesen günstigen Tarif zu wechseln, müssen allerdings bestimmte Bedingungen erfüllt werden.

Informationen zur studentischen Krankenversicherung:

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht, um nicht gesetzlich krankenversichert zu sein, ist in bestimmten Fällen möglich. Dies empfiehlt sich bspw. bei Beamtenkindern, deren Eltern beihilfeberechtigt sind.

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