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26 Jan |
Krankenversicherung für Studenten Versicherung
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Grundsätzlich sind alle Studenten in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Oft sind Studenten zunächst über ihre Familie in einer Krankenversicherung. Die Möglichkeit familienversichert zu sein, besteht für Studenten die nicht eine bestimmte Einkommensgrenze überschreiten oder nicht älter als 25 Jahre alt sind. Endet dieser Versicherungsschutz, haben Studenten die Möglichkeit sich über spezielle Tarife freiwillig bei gesetzlichen Krankenversicherungen zu versichern. Um in diesen günstigen Tarif zu wechseln, müssen allerdings bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
Informationen zur studentischen Krankenversicherung:
- Der Student darf nicht älter als 30 Jahre alt sein
- Der Student darf nicht sein 14. Fachsemester vollendet haben
- Beitragssatz Krankenversicherung (seit 07/2009) 53,40 €
- Beitragssatz Pflegeversicherung für kinderlose Studierende (über 23 Jahre) 11,26 €
- Beitragssatz Pflegeversicherung für alle anderen Studierenden 9,98 €
- BAföG-Empfänger erhalten eine Erhöhung ihres Bafög-Satzes für die anfallenden Kosten der Versicherung
Eine Befreiung von der Versicherungspflicht, um nicht gesetzlich krankenversichert zu sein, ist in bestimmten Fällen möglich. Dies empfiehlt sich bspw. bei Beamtenkindern, deren Eltern beihilfeberechtigt sind.
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