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8 Apr |
Richtlinien zur BAföG-Rückzahlung Studium
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Studenten an Hochschulen, höheren Fachschulen und Akademien erhalten in der Regel BAföG zur Hälfte als eine Art Staatsdarlehen. Dieses Darlehen muss selbstverständlich auch wieder zurückgezahlt werden. Es gibt einige wichtige Richtlinien, die bei der BAföG-Rückzahlung beachtet werden müssen.
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Der BAföG-Empfänger sollte dem Bundesverwaltungsamt immer seine aktuelle Anschrift mitteilen, damit das Bundesverwaltungsamt die Möglichkeit hat jederzeit mit dem Empfänger in Kontakt zu treten.
- Für alle die Studenten, die ihr Studium nach dem 01.03.2001 begonnen haben, beträgt die maximale Darlehensrückzahlungssumme 10.000€.
- Die Rückzahlung erfolgt spätestens fünf Jahre nach der Förderungshöchstdauer. Die Tilgungsraten betragen mindestens 315€ pro Quartal.
- Bei einem zu geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, die Zahlungen um ein weiteres Jahr zu verschieben.
- Auf Antrag besteht die Möglichkeit die gesamte Darlehenssumme zurückzuzahlen. Hierbei erhält man in der Regel einen Nachlass auf die Darlehensschuld.
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