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14 Apr |
Was beim BAföG-Antrag beachtet werden muss Studium
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Wer den BAföG-Antrag zum ersten Mal ausfüllt ist überrascht, welche Informationen offen gelegt werden müssen. Damit man darauf vorbereitet ist und eine Ahnung hat worauf es ankommt, soll dieser Artikel alles Wichtige über das Ausfüllen der BAföG-Formulare erklären.
Formblatt 1 – das eigene Einkommen und Vermögen wird angerechnet
Auf der ersten Seite des Formblatt 1 werden lediglich Kontaktinformationen erwartet. Hier muss die Adresse, Bankverbindung (auf dieses Konto werden die Beiträge überwiesen) und Angaben über die leiblichen Eltern gemacht werden.
Die Seiten danach geben dann Auskunft über die finanzielle Situation. Hier muss man darüber informieren, in welchem Versicherungsverhältnis man steht, ob man weitere Förderungen erhält und Angaben zum Einkommen und zum Vermögen.
Hier ist wichtig zu wissen, dass das eigene Vermögen bis zu einer Höhe von 5.200 Euro keine Auswirkungen hat. Liegt das eigene Vermögen über dieser Grenze, so muss man zunächst dieses aufbrauchen bevor man vollen Förderungsanspruch erhält. Liegt das eigene Vermögen beispielsweise bei 6.400 Euro, so liegt man 1.200 Euro über der erlaubten Grenze. Diese 1.200 Euro werden nun auf ein Jahr verteilt und man würde 100 Euro weniger BAföG erhalten, als man ansonsten erhalten würde. Analog gilt dies zum jährlichen Einkommen, welches in einem Jahr nicht über 4.800 Euro liegen darf. Alles darüber, wird auf den Beitragssatz angerechnet.
Formblatt 2 – rein formal
Die Informationen auf Formblatt 2 müssen nur einmal ausgefüllt werden, und Bestätigen, dass man an einer Hochschule studiert, bzw. eingeschrieben ist.
Formblatt 3 – das Einkommen der Eltern ist entscheidend
Zunächst einmal ist lediglich das Einkommen der leiblichen Eltern relevant, sprich das Einkommen von Stiefeltern spielt hierbei keine Rolle. Für die Berechnung des BAföG’s wird dann das Einkommen des vorigen Kalenderjahres herangezogen. Wird der Antrag im Jahr 2011 gestellt, so wird die Einkommenssteuererklärung von 2010 von beiden Elternteilen herangezogen. Die Berechnung des relevanten Einkommens hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann nicht so einfach und grob beantwortet werden. Verschiedene Einkommensarten werden unterschiedlich berücksichtigt und verschiedene Freibeträge werden gewährt und diverse Pauschalen angenommen.
Verdienen die Eltern jedoch gut, so wird man wohl nur teilweise oder gar kein BAföG erhalten.
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